Selbst­verwaltungs­organe
der UK PT:

Die Selbstverwaltung der UK PT

Die Unfallkasse Post und Telekom ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung.

Dies bedeutet, dass sie die gesetzliche Unfallversicherung in eigener Verantwortung unter staatlicher Aufsicht durchführt.

Die Selbstverwaltungsorgane setzen sich je zur Hälfte aus Arbeitgeber- und Versichertenvertretern zusammen. Dadurch werden die Interessen beider Seiten ausgewogen berücksichtigt. Die Mitglieder üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.

Der Geschäftsführer führt die laufenden Verwaltungsgeschäfte. Außerdem sind ihm die Aufgaben, die der UK PT nach dem Postneuordnungsgesetz übertragen wurden, zur eigenverantwortlichen Wahrnehmung zugewiesen.

Foto: Professor Rüdiger Trimpop

Der Vorstand der UK PT

Aufsichtsbehörden der UK PT sind das Bundesversicherungsamt und das Bundesministerium der Finanzen.
Prüfbehörde ist zudem der Bundesrechnungshof.