Die Verteterversammlung der UK PT
Die Unfallkasse Post und Telekom ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung.
Dies bedeutet, dass sie die gesetzliche Unfallversicherung in eigener Verantwortung unter staatlicher
Aufsicht durchführt.
Die Selbstverwaltungsorgane setzen sich je zur Hälfte aus Arbeitgeber- und Versichertenvertretern
zusammen. Dadurch werden die Interessen beider Seiten ausgewogen berücksichtigt. Die Mitglieder üben
ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.
Der Geschäftsführer führt die laufenden Verwaltungsgeschäfte. Außerdem sind ihm die Aufgaben, die der
UK PT nach dem Postneuordnungsgesetz übertragen wurden, zur eigenverantwortlichen Wahrnehmung
zugewiesen.
Der Vorstand der UK PT
Aufsichtsbehörden der UK PT sind das Bundesversicherungsamt und das
Bundesministerium der Finanzen.
Prüfbehörde ist zudem der Bundesrechnungshof.