Gewerbliche Berufsgenossenschaften, Teil des DGUV     Landwirtschaftliche Sozialversicherungen

Säule im Sozialstaat

Die gesetzliche Unfallversicherung ist - wie die gesetzliche Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung - ein Zweig der gesetzlichen Sozialversicherung.

Das Gesetz schreibt vor: Jedes Unternehmen ist Mitglied einer Unfallversicherung.

Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand, die gewerblichen Berufsgenossenschaften sowie die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften.

Schaubild: Struktur der Sozialversicherungen