Die gesetzliche Unfallversicherung ist - wie die gesetzliche Kranken-, Renten-, Pflege- und
Arbeitslosenversicherung - ein Zweig der gesetzlichen Sozialversicherung.
Das Gesetz schreibt vor: Jedes Unternehmen ist Mitglied einer Unfallversicherung.
Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand,
die gewerblichen Berufsgenossenschaften sowie die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften.