Regress-Beispiel: Kfz-Versicherung des Unfallverursachers haftet

Foto: Rettungskräfte im Einsatzwagen bei der Arbeit Auf dem Weg zur Arbeit wird Christian G. von einem Auto angefahren. Der Fahrer hat die rote Ampel übersehen. Der Fernmeldetechniker erleidet einen Schienbeinbruch. Das Bein wird operiert, ein mehrwöchiger Krankenhausaufenthalt ist notwendig. Christian G. fällt im Dienst für längere Zeit aus.
Die Unfallkasse Post und Telekom nimmt die Kfz-Versicherung des Fahrzeughalters in Regress. So können dem Arbeitgeber des Verletzten die geleisteten Bezügefortzahlungen erstattet werden.