Prävention, Rehabilitation, Entschädigung: Die Mittel für diesen umfassenden Schutz der Beschäftigten werden
ausschließlich von den Arbeitgebern aufgebracht. Die Beschäftigten selbst zahlen keinen Beitrag.
Diese Beitragsregelung beruht darauf, dass die gesetzliche Unfallversicherung die zivilrechtliche Haftung
des Unternehmers gegenüber seinen Arbeitnehmern für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten ablöst.
Die UK PT hält die Mitgliedsbeiträge der Unternehmen auf konstant niedrigem Niveau. Im Jahr 2008 waren
dies 40 Cent pro 100 Euro Lohnsumme.