Prävention, Rehabilitation, Entschädigung: Die Mittel für diesen umfassenden Schutz der Beschäftigten werden
ausschließlich von den Arbeitgebern aufgebracht. Die Beschäftigten selbst zahlen keinen Beitrag.
Diese Beitragsregelung beruht darauf, dass die gesetzliche Unfallversicherung die zivilrechtliche Haftung
des Unternehmers gegenüber seinen Arbeitnehmern für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten ablöst.