Insolvenzgeld - Unternehmensanteile

Wie wird der Anteil der einzelnen Unternehmen festgelegt?
Fotocollage zur Auflockerung: Euromünzen und -scheine im Blauton Die Höhe der Gesamt-Insolvenzgeldforderung wird von der Bundesagentur für Arbeit vierteljährlich der Deutschen Gesetzlichen Unfall­versicherung mitgeteilt. Der Anteil jeder Berufsgenossenschaft, der UK PT und der Eisenbahn-Unfallkasse entspricht dem Verhältnis ihrer jeweiligen Entgeltsumme zur Gesamtentgeltsumme der Unfallversicherungsträger.

Die Umlage bei den Unfallversicherungsträgern, so auch bei der UK PT, erfolgt ebenfalls im Verhältnis der Entgeltsumme des Unternehmens zur Gesamtentgeltsumme der Mitgliedsunternehmen.