Wie wird der Anteil der einzelnen Unternehmen festgelegt?
Die Höhe der Gesamt-Insolvenzgeldforderung wird von der Bundesagentur für Arbeit vierteljährlich der
Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung mitgeteilt. Der Anteil jeder Berufsgenossenschaft,
der UK PT und der Eisenbahn-Unfallkasse entspricht dem Verhältnis ihrer jeweiligen Entgeltsumme zur
Gesamtentgeltsumme der Unfallversicherungsträger.
Die Umlage bei den Unfallversicherungsträgern, so auch bei der UK PT, erfolgt ebenfalls im Verhältnis
der Entgeltsumme des Unternehmens zur Gesamtentgeltsumme der Mitgliedsunternehmen.