Kostenerstattung für übertragene Aufgaben

Fotocollage zur Auflockerung: Euroscheine im Blauton Die Kosten für die übertragenen Aufgaben werden von den Mitgliedsunternehmen, für die diese Aufgaben durchgeführt werden, nachträglich aufgebracht. Zu den übertragenen Aufgaben zählen:

  • die Unfallfürsorgeleistung und die Prävention für Beamte,
  • der Sachschadenersatz und
  • die Regressbearbeitung.

Die anfallenden Leistungsausgaben sowie die Regresseinnahmen werden mit den einzelnen Mitgliedsunternehmen spitz abgerechnet.