Ein Versichertentarif teilt die Mitgliedsunternehmen nach dem Technologieprinzip in vier Unternehmensarten ein.
Die Gefahrklassen wurden nach den aufgewendeten Rehabilitations- und Entschädigungsleistungen bestimmt.
Unternehmen, die in ihrer Tarifstelle im Beitragsjahr eine unterdurchschnittliche Unfalllast aufweisen, erhalten
Beitragserstattungen. Dies stellt insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen einen
Anreiz zur Verbesserung der Arbeitsschutzmaßnahmen dar.