Fahrgemeinschaften helfen Sprit sparen

Gut geschützt gemeinsam zur Arbeit

Berufspendler sind durch die hohen Benzin- und Dieselpreise zurzeit besonders belastet. Wer täglich mit dem Auto zur Arbeit fahren muss, kann Kosten sparen, wenn er sich mit anderen zusammen tut. Fahrgemeinschaften auf dem Weg zur und von der Arbeit sind über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stehen auf dem unmittelbaren Arbeitsweg unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Werden Um- oder Abwege aufgrund einer Fahrgemeinschaft zurückgelegt, macht der Gesetzgeber eine Ausnahme von dem Grundsatz, dass nur der unmittelbare Weg versichert ist. Auch wenn verschiedene Wohn- und Beschäftigungsorte angefahren werden müssen: Bis alle zu Hause eingestiegen und bei ihrem jeweiligen Arbeitgeber wieder ausgestiegen sind, sind die Fahrzeuginsassen versichert. "Für den Unfallversicherungsschutz ist es gleich, ob alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Fahrgemeinschaft im selben Unternehmen beschäftigt sind oder nicht", erläutert der Geschäftsführer der Unfallkasse Post und Telekom (UK PT), Dr. Rudi Vetter.

Wenn es zu einem Unfall kommt, ist für jeden Mitfahrer jeweils der Unfallversicherungsträger zuständig, bei dem er auch als Arbeitnehmer versichert ist: Ein Beschäftigter der Post oder der Telekom ist also bei der UK PT versichert, ein Beschäftigter einer anderen Firma bei der Berufsgenossenschaft seines Unternehmens. Auch wenn es sich um verschiedene Träger handelt: Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung sind grundsätzlich einheitlich. Bei einem Unfall kommt sie für Körperschäden der Fahrzeuginsassen auf, übernimmt die Kosten für Genesung und Rehabilitation, bei lebenslangen gravierenden Unfallfolgen zahlt sie auch eine Rente.