Berufspendler sind durch die hohen Benzin- und Dieselpreise zurzeit besonders belastet.
Wer täglich mit dem Auto zur Arbeit fahren muss, kann Kosten sparen, wenn er sich mit anderen
zusammen tut. Fahrgemeinschaften auf dem Weg zur und von der Arbeit sind über die
gesetzliche Unfallversicherung abgesichert.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stehen auf dem unmittelbaren Arbeitsweg unter dem Schutz
der gesetzlichen Unfallversicherung. Werden Um- oder Abwege aufgrund einer Fahrgemeinschaft
zurückgelegt, macht der Gesetzgeber eine Ausnahme von dem Grundsatz, dass nur der unmittelbare
Weg versichert ist. Auch wenn verschiedene Wohn- und Beschäftigungsorte angefahren werden müssen:
Bis alle zu Hause eingestiegen und bei ihrem jeweiligen Arbeitgeber wieder ausgestiegen sind,
sind die Fahrzeuginsassen versichert. "Für den Unfallversicherungsschutz ist es gleich, ob alle
Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Fahrgemeinschaft im selben Unternehmen beschäftigt sind oder
nicht", erläutert der Geschäftsführer der Unfallkasse Post und Telekom (UK PT), Dr. Rudi Vetter.
Wenn es zu einem Unfall kommt, ist für jeden Mitfahrer jeweils der Unfallversicherungsträger
zuständig, bei dem er auch als Arbeitnehmer versichert ist: Ein Beschäftigter der Post oder
der Telekom ist also bei der UK PT versichert, ein Beschäftigter einer anderen Firma bei
der Berufsgenossenschaft seines Unternehmens. Auch wenn es sich um verschiedene Träger handelt:
Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung sind grundsätzlich einheitlich. Bei einem
Unfall kommt sie für Körperschäden der Fahrzeuginsassen auf, übernimmt die Kosten für Genesung
und Rehabilitation, bei lebenslangen gravierenden Unfallfolgen zahlt sie auch eine Rente.