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Aufsichtspersonen und Arbeitsschutzärzte

Das Bundesgebiet ist in drei Aufsichtsregionen (13, 14, 15) aufgeteilt. Die Aufsichtsregionen sind in Bezirke unterteilt, für die jeweils eine Aufsichtsperson (AP) zuständig ist. Für jede Aufsichtsregion steht ein Arbeitsschutzarzt zur Verfügung.

Imagemap-Grafik mit der Aufteilung des Bundesgebiets in die Regionen.