Der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung erstreckt sich auf Arbeitsunfälle,
Unfälle, die auf dem Weg zur oder von der Arbeit passieren (Wegeunfälle) und Berufskrankheiten.
Die UK PT leistet darüber hinaus auch bei Dienstunfällen von Beamten.
Arbeits- und Dienstunfälle sind Unfälle, die sich bei der Arbeit oder im Dienst ereignen.
Wegeunfälle sind Unfälle, die sich auf dem Weg von der Wohnung zur Arbeit bzw. auf dem Heimweg
ereignen. Versichert sind Beschäftigte zum Beispiel auch auf Umwegen, die nötig werden, um Kinder während
der Arbeitszeit unterzubringen.
Als Berufskrankheiten werden bestimmte Erkrankungen anerkannt, die entstehen, weil die Betroffenen
durch ihre Arbeit überdurchschnittlichen gesundheitsschädigenden Einwirkungen ausgesetzt sind. Die von
der Bundesregierung und vom Bundesrat erlassene Berufskrankheitenliste führt diese Erkrankungen auf.