Privatunfälle mit haftpflichtigen Dritten

Wenn ein Mitarbeiter nach einem Unfall krank ist, verursacht das dem Arbeitgeber immer Kosten. Die UK PT kann diese Kosten für die Unternehmen zurückholen, wenn der Unfall durch eine "dritte Person" verursacht wurde. Daher ist es wichtig, auch solche Unfälle zu melden, die nicht bei der Arbeit passiert sind.

"Privat" ist ein Unfall, wenn er sich im privaten Lebensbereich eines Beschäftigten ereignet - etwa im Urlaub, am (dienstfreien) Wochenende oder am Feierabend nach dem Erreichen der Wohnung.

Beispiel: Der Zusteller P. wird bei einem Sonntagsspaziergang von einem Auto angefahren. Er muss für vier Wochen ins Krankenhaus.

Bei unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers oder eines Beamten zahlt der Arbeitgeber bzw. Dienstherr den Lohn oder die Bezüge weiter. Ihm entsteht also durch den Unfall ein finanzieller Schaden. Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz bzw. dem Bundesbeamtengesetz hat der Arbeitgeber oder Dienstherr einen "Rückgriffsanspruch" gegenüber demjenigen, der den Unfall verursacht hat. Voraussetzung ist, dass der verletzte Beschäftigte gegen den Schädiger einen Schadensersatzanspruch hat. Dieser Anspruch geht auf den Arbeitgeber oder Dienstherrn über. Das heißt, dieser kann von dem Dritten Schadensersatz für die gezahlte Lohn- oder Bezügefortzahlung verlangen.

P. hat einen Anspruch auf Ersatz des Schadens, der ihm durch die Arbeitsunfähigkeit entsteht. Da ihm die Deutsche Post AG für die Dauer seiner Erkrankung weiter das volle Gehalt zahlt, geht dieser Anspruch auf sie über. Die Deutsche Post AG kann also die von ihr geleistete Entgeltfortzahlung von der KFZ-Haftpflichtversicherung des Autofahrers zurückverlangen.

Der Gesetzgeber hat der UK PT die Aufgabe übertragen, diese Ansprüche geltend zu machen.

Melden Sie Privatunfälle!

Deshalb ist es wichtig, dass alle Privatunfälle, durch die eine Arbeits- oder Dienstunfähigkeit eingetreten ist und bei denen der Schaden von einem haftpflichtigen "Dritten" ersetzt werden muss, der UK PT angezeigt werden. Den Mitgliedsunternehmen entsteht jährlich ein erheblicher finanzieller Schaden durch Lohn- oder Bezügefortzahlungen aus nicht angezeigten Privatunfällen.

P. meldet seiner Personalstelle, dass er bei seinem Sonntagsspaziergang von einem Auto angefahren wurde und im Krankenhaus behandelt werden musste. Die Deutsche Post AG gibt an die UK PT weiter, welcher Schaden ihr durch die Entgeltfortzahlung an P entstanden ist. Die UK PT macht den Schadensersatzanspruch gegenüber der Haftpflichtversicherung des Autofahrers geltend. Nach der Regulierung des Schadens überweist die UK PT den Schadensbetrag an die Deutsche Post AG.