Viele Beschäftigte sind im Beruf auf Brillen, Hörgeräte oder Prothesen
angewiesen. Wenn ein Hilfsmittel bei der Arbeit wegen eines Unfalls
beschädigt wird oder verloren geht, kann die UK PT ihren Versicherten Ersatz
leisten. Ganz so, als ob ein Gesundheitsschaden eingetreten wäre.
Hilfsmittel sind zum Beispiel Brillen, Hörgeräte, Gehstützen, orthopädisches
Schuhwerk, Prothesen und Rollstühle. Sie alle haben den Zweck, eine
beeinträchtigte oder verlorene Körperfunktion zu erleichtern, zu ermöglichen
oder ganz zu ersetzen. Da die Hilfsmittel direkt am Körper getragen werden,
sind sie bei einem Unfall genauso gefährdet wie der Körper selbst. Daher sind
sie vom gesetzlichen Unfallversicherungsschutz mit umfasst. Das gilt aber nur
dann, wenn das Hilfsmittel zum Zeitpunkt der Beschädigung bestimmungsgemäß
verwendet oder zumindest griffbereit am Körper getragen wurde. Nicht
versichert ist daher zum Beispiel einen Brille, wenn sie in einem Schrank
abgelegt und aus Versehen hinunter gestoßen wird. Erstattet werden können
zudem nur solche Hilfsmittel, die üblicherweise bei der Arbeit verwendet
werden. Auch müssen sie medizinisch notwendig sein.
Ein beschädigtes Hilfsmittel kann von der UK PT dann ersetzt werden, wenn die
Ursache für die Beschädigung ein Arbeitsunfall war. Nach der Definition des
Gesetzes ist ein Arbeitsunfall ein zeitlich begrenztes, von außen auf den
Körper des Beschäftigten einwirkendes Ereignis, das infolge einer
versicherten Tätigkeit oder auf dem unmittelbaren Weg von oder zu der
Arbeitsstätte eintritt. Voraussetzung ist also immer eine direkte Einwirkung
auf den Körper. Der Unfall muss vom Beschäftigten bewiesen werden.
Wichtig ist daher, so schnell wie möglich den Vorgesetzten zu informieren.
Wie bei einem „normalen“ Arbeitsunfall meldet der Arbeitgeber der UK PT, dass
bei einem Unfall ein Hilfsmittel beschädigt wurde. Hierfür gibt es im
Personalbüro oder auf der Internetseite der UK PT (www.ukpt.de) das Formular
„Unfallanzeige“. Denn obwohl eine Brille oder ein Hörgerät ein Gegenstand
ist, handelt es sich nicht um einen Fall des Sachschadenersatzes. Die
Beschädigung eines Hilfsmittels wird so behandelt, als ob beim Beschäftigten
ein Gesundheitsschaden eingetreten wäre. Die Unfallanzeige muss eine
ausführliche Schilderung des Unfallhergangs enthalten, damit sich feststellen
lässt, ob es sich um einen Versicherungsfall handelt. Anstelle des verletzten
Körperteils ist auf der Unfallanzeige einfach das beschädigte Hilfsmittel
einzutragen.
Bei einer beschädigten Brille wird dann der Optiker mit der Reparatur
betraut. Sollte eine Wiederherstellung nicht möglich sein, wird eine neue
Sehhilfe erworben. Die Rechnung hierfür muss zunächst selbst bezahlt werden.
Anschließend werden die Originalrechnung der reparierten, beziehungsweise
neuen Brille und die Rechnung der alten, beschädigten Brille bei der UK PT
eingereicht. Sollte die alte Rechnung nicht mehr vorhanden sein, kann der
Optiker den Kaufpreis der beschädigten Brille bestätigen. In einem kurzen
Begleitschreiben sollte die Bankverbindung nicht vergessen werden. Nach
Eingang aller Unterlagen prüft die UK PT, ob ein Versicherungsfall vorliegt
und erstattet die Wiederherstellungskosten. Dies sind zunächst die
Reparaturkosten. Wenn eine Reparatur nicht möglich ist, werden die Kosten
einer neuen Brille erstattet. Ist die neue Brille jedoch teurer als die
beschädigte Brille, kann nur der Kaufpreis der beschädigten Brille ersetzt
werden. Die Leistungspflicht des Unfallversicherungsträgers ist auf das
medizinisch Notwendige begrenzt. Verfügte also die beschädigte Brille über
eine luxuriöse Ausstattung, die nicht mehr dem Ausgleich einer Behinderung,
sondern der Zierde und dem Schmuck des Trägers diente (zum Beispiel
Designergestell), kann der Schaden nicht im vollen Umfang von der UK PT
übernommen werden. Unter Umständen kann aber eine solche Brillen-Ausführung
ersetzt werden, die zum Ausgleich der Sehschwäche nicht unbedingt notwendig,
aber medizinisch sinnvoll ist (zum Beispiel Gleitsichtgläser).
Wenn ein anderes Hilfsmittel als eine Brille bei dem Unfall beschädigt wurde, werden eine ärztliche Verordnung und ein Kostenvoranschlag benötigt. Beides wird bei der UK PT eingereicht. Ist nach den gesetzlichen Vorschriften ein Ersatz möglich, genehmigt die UK PT die Reparatur oder Neuanschaffung. Bei orthopädischen Schuhen schaltet die UK PT die orthopädischen Versorgungsstellen bei den Versorgungsämtern ein. Sobald die Genehmigung vorliegt, kann die Reparatur in Auftrag gegeben oder ein neues Hilfsmittel beschafft werden. Die Abrechnung erfolgt dann direkt zwischen dem Fachgeschäft und der UK PT.