Beamten zahlt die UK PT, wenn sich auch nach Abschluss der Heilbehandlung noch nicht wieder voll
erwerbsfähig sind, einen Unfallausgleich. Voraussetzung hierfür ist, dass die Erwerbsfähigkeit um
mindestens 25% und für einen Zeitraum von mehr als 6 Monaten gemindert ist.
Bei Hilflosigkeit können auch Pflegekosten erstattet oder ein Hilflosigkeitszuschlag gewährt werden.