In manchen Fällen zeigt sich nach dem Abschluss der medizinischen Behandlung, dass der Versicherte seinen
alten Beruf nicht mehr ausüben kann. Dann kümmert sich die UK PT z.B. um eine Umschulung. Während
dieser Zeit erhält der Versicherte zur Bestreitung seines Lebensunterhalts Übergangsgeld. Es beträgt in
der Regel 68% des Nettoentgelts einschließlich anteiliger Einmalzahlung, für Versicherte, die mindestens
ein Kind haben, beträgt es 75%. Sowohl Verletzten- als auch Übergangsgeld werden regelmäßig der allgemeinen
wirtschaftlichen Entwicklung angepasst.