Durch den Bezug von Verletzten- und Übergangsgeld sollen keine Versorgungslücken in der Sozialversicherung
entstehen. Die UK PT zahlt deshalb auch die anteiligen Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und
Arbeitslosenversicherung.
Wenn ein Beschäftigter tödlich verunglückt oder an den Folgen einer Berufskrankheit verstorben ist, hilft
die UK PT auch seiner Familie. Solche Hinterbliebenenleistungen sind etwa das Sterbegeld,
Witwen-/Witwer- sowie Waisenrenten oder -beihilfen und Überführungskosten.