Finanzielle Leistungen - Verletztenrente

Fotocollage zur Auflockerung: Euromünzen und Weltkugel im Blauton Während das Verletztengeld Entgeltersatzfunktion hat, soll die Rente den Nachteil ausgleichen, den der Versicherte dadurch erleidet, dass sich seine Arbeitsmöglichkeiten durch die Folgen des Versicherungsfalles gemindert haben. Diese Minderung der Erwerbsfähigkeit muss über die 26. Woche nach dem Versicherungsfall hinaus mindestens 20% betragen, um einen Rentenanspruch zu begründen.

Die Rente beginnt, wenn kein Anspruch auf Verletztengeld (mehr) gegeben ist. Bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben wird sie neben dem Übergangsgeld gezahlt.

Ihre Höhe richtet sich nach dem Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit und dem Jahresarbeitsverdienst.