Versicherten, die unmittelbar vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit oder Heilbehandlung Arbeitsentgelt oder
-einkommen erzielt haben, steht Verletztengeld zu. Es soll den unfallbedingten Ausfall an Arbeitsentgelt
und -einkommen ausgleichen. Der Anspruch auf diesen Entgelt- oder Einkommensersatz beginnt an dem Tag,
ab dem die Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt wird.
Das Verletztengeld ist das "Krankengeld der Unfallkasse". Es wird meistens von den Krankenkassen im Auftrag
der UK PT an den Verletzten ausbezahlt, solange dieser wegen des Versicherungsfalles arbeitsunfähig ist.
Bei Entgeltfortzahlung wird Verletztengeld erst gezahlt, wenn die Entgeltfortzahlung beendet ist. Es beträgt
80% des entgangenen regelmäßigen Bruttoentgelts, jedoch nicht mehr als das regelmäßige Nettoarbeitsentgelt.
Das Verletztengeld wird längstens 78 Wochen gezahlt, wenn mit einer Arbeitsfähigkeit des Verletzten nicht
mehr zu rechnen ist und keine berufsfördernden Leistungen erbracht werden.