Haben Beschäftigte der Mitgliedsunternehmen der UK PT einen Arbeits- oder Dienstunfall mit
Körperverletzung erlitten, kann für Gegenstände, die bei diesem Unfall beschädigt oder zerstört
wurden oder abhanden kamen, Sachschadenersatz gezahlt werden. Für Schäden an Kraftfahrzeugen, die
geschäftlich oder dienstlich eingesetzt wurden, besteht grundsätzlich Anspruch auf Sachschadenersatz.
Wenn ein Gegenstand während der Arbeit oder auf dem Weg dorthin beschädigt worden ist, ohne dass der
Beschäftigte dabei verletzt wurde (also kein Arbeits- oder Dienstunfall vorliegt), kann eine
Billigkeitszuwendung gewährt werden.