Durch das Versorgungsänderungsgesetz, das am 01.01.2002 in Kraft getreten ist, wurde die Anmeldefrist
für Anträge auf Sachschadenersatz und Billigkeitszuwendungen auf 3 Monate seit dem Schadensereignis
gekürzt. Zuvor betrugen die Fristen für Billigkeitszuwendungen 6 Monate und für Sachschadensersatz
24 Monate.
Weitere Details wie das Versorgungsänderungsgesetz im Wortlaut (Bundesgesetzblatt Nr. 74, 2001) sowie
weitere Änderungen sind auf den Seiten des Bundesinnenministeriums
zu finden.