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Sachschadenersatz und Billigkeitszuwendungen - Anmeldefristen

Foto zur Auflockerung: Beschädigtes Fahrrad Durch das Versorgungsänderungsgesetz, das am 01.01.2002 in Kraft getreten ist, wurde die Anmeldefrist für Anträge auf Sachschadenersatz und Billigkeitszuwendungen auf 3 Monate seit dem Schadensereignis gekürzt. Zuvor betrugen die Fristen für Billigkeitszuwendungen 6 Monate und für Sachschadensersatz 24 Monate.

Weitere Details wie das Versorgungsänderungsgesetz im Wortlaut (Bundesgesetzblatt Nr. 74, 2001) sowie weitere Änderungen sind auf den Seiten des Bundesinnenministeriums zu finden.