Melden Sie Ihrer Personalstelle bitte sofort jeden Arbeitsunfall
und Dienstunfall.
Informieren Sie nach einem Arbeitsunfall umgehend den Durchgangsarzt. Dies ist wichtig, damit die
Unfallkasse Post und Telekom ihre Aufgaben erfüllen kann. Die für den Beginn eines Verwaltungsverfahrens
ausschlaggebende Information über einen Unfall oder eine Berufskrankheit erhalten wir durch die Unfall-
bzw. Berufskrankheitsanzeige des Unternehmens und den ärztlichen Bericht des behandelnden Durchgangsarztes.
Ein Verzeichnis der Durchgangsärzte liegt bei Ihrer Personalstelle aus. Durchgangsärzte in Ihrer Region nennt
Ihnen auch unser Service-Center.
Melden Sie auch Privatunfälle mit haftpflichtigen Dritten.
Wenn ein Mitarbeiter nach einem Unfall krank ist, verursacht das dem Arbeitgeber immer Kosten. Die
UK PT kann diese Kosten für die Unternehmen zurückholen, wenn der Unfall durch eine "dritte Person"
verursacht wurde. Daher ist es wichtig, auch solche Unfälle zu melden, die nicht bei der Arbeit passiert
sind.
"Privat" ist ein Unfall, wenn er sich im privaten Lebensbereich eines Beschäftigten ereignet - etwa im
Urlaub, am (dienstfreien) Wochenende oder am Feierabend nach dem Erreichen der Wohnung.