Eine schnelle, fachgerechte Erstversorgung nach einem Unfall erhöht die Überlebenschance und ist
entscheidend für einen erfolgreichen nachfolgenden Heilungsverlauf. Gut qualifizierte Ersthelfer sind
deshalb als erstes Glied in der Rettungskette unverzichtbar.
Die Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (GUV-VA 1) fordert vom Unternehmer, dass für
die Erste-Hilfe-Leistung eine ausreichende Zahl Ersthelfer zur Verfügung stehen muss.
Als Berechnungsgrundlage dient die Zahl der anwesenden Beschäftigten. Das umfasst alle an einem festen
Arbeitsplatz (Standort) im Unternehmen beschäftigte Personen, auch zeitweise Anwesende (z.B. Zusteller bei
ihren vorbereitenden Arbeiten).
Zahl der Ersthelfer:
Ersthelfer kann nur sein, wer in Erster Hilfe ausgebildet ist. Zwischen den Spitzenverbänden der Träger
der gesetzlichen Unfallversicherung und den Hilfsorganisationen
gibt es eine Vereinbarung über die Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe.
Außerdem darf Ersthelfer ausbilden, wer vom Unfallversicherungsträger dazu ermächtigt ist.
Alle ermächtigten Stellen finden Sie im Internet unter
www.bg-qseh.de.
Die "Erste-Hilfe-Ausbildung" ist eine Grundausbildung, die den Ersthelfer in die Lage versetzt, bei
Unfällen sofort helfen zu können. Die Grundausbildung umfasst acht Doppelstunden. Die Doppelstunde besteht
aus zwei Unterrichtsstunden je 45 Minuten.
Die Lehrinhalte basieren auf Vorgaben, die zwischen den Unfallversicherungsträgern und den Hilfsorganisationen
abgestimmt wurden, z.B.
Das "Erste Hilfe-Training" ist eine Fortbildung, die den Ersthelfern die Möglichkeit gibt, das bisher
Erlernte unter Berücksichtigung neuer medizinischer Erkenntnisse und neuer Lehrinhalte aufzufrischen und zu
aktualisieren. Voraussetzung für die Teilnahme am vier Doppelstunden umfassenden Erste-Hilfe-Training ist die
vorherige Teilnahme am Grundlehrgang "Erste-Hilfe-Ausbildung". Der zeitliche Abstand zwischen dem
Abschluss eines Seminars und dem nächsten darf zwei Jahre nicht überschreiten.
Fragen zur Aus- und Fortbildung von Ersthelfern beantworten Ihnen:
Ursula Riedl,
Tel.: 06151 872820
und Sabine Gimbel,
Tel.: 06151 872830
oder das Service-Center
der UK PT,
Tel.: 07071 933-0.
Die Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" erhalten Sie kostenlos unter Angabe der Bestellnummer
(MatNr 670-090-010) über das Service-Center
der UK PT oder über unseren Medienkatalog.
Die Lehrgangsgebühren zahlen die Unfallversicherungsträger. Die zwischen den Spitzenverbänden der
Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und den Hilfsorganisationen vereinbarten Pauschalgebühren
betragen für
[gültig ab 01.01.2010]
Die Lehrgangsgebühren zahlen die Unfallversicherungsträger. Der Unternehmer trägt die Reisekosten
und die Kosten für Bezüge-, Lohn- bzw. Gehaltsfortzahlungen.
Die entsendende Stelle beim Unternehmen organisiert die Fortbildungslehrgänge. Sie verhandelt mit den
Hilfsorganisationen und spricht die Termine ab.
Die Rechnungen der Hilfsorganisationen werden unbezahlt mit den bestätigten Teilnahmebescheinigungen (Stempel
und Unterschrift von der ausbildenden Hilfsorganisation und der entsendenden Stelle im Unternehmen) geschickt an
die
Unfallkasse Post und Telekom
Außenstelle Darmstadt
Stelle 12-03
Hilpertstraße 31
64295 Darmstadt