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    Ursula Riedl,
    Tel.: 06151 872820 oder
    Sabine Gimbel,
    Tel.: 06151 872830
  • Service-Center
    Tel.: 07071 933-0
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    zur Bestellung der UVV "Erste Hilfe"

Nachgefragt

Ausbildung von Ersthelfern

Foto zur Auflockerung: Schulungsszenario an Traningspuppe

Eine schnelle, fachgerechte Erstversorgung nach einem Unfall erhöht die Überlebenschance und ist entscheidend für einen erfolgreichen nachfolgenden Heilungsverlauf. Gut qualifizierte Ersthelfer sind deshalb als erstes Glied in der Rettungskette unverzichtbar.

Wie viele Ersthelfer braucht ein Unternehmen?

Die Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (GUV-VA 1) fordert vom Unternehmer, dass für die Erste-Hilfe-Leistung eine ausreichende Zahl Ersthelfer zur Verfügung stehen muss.

Als Berechnungsgrundlage dient die Zahl der anwesenden Beschäftigten. Das umfasst alle an einem festen Arbeitsplatz (Standort) im Unternehmen beschäftigte Personen, auch zeitweise Anwesende (z.B. Zusteller bei ihren vorbereitenden Arbeiten).

Zahl der Ersthelfer:

  1. Bei 2 bis zu 20 anwesenden Beschäftigten muss es mindestens einen Ersthelfer geben,

  2. bei mehr als 20 anwesenden Beschäftigten
    • in Verwaltungs- und Handelsbetrieben
      mindestens 5 %,
    • in sonstigen Betrieben
      mindestens 10 %

Ersthelfer kann nur sein, wer in Erster Hilfe ausgebildet ist. Zwischen den Spitzenverbänden der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und den Hilfsorganisationen

  • Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland,
  • Deutsches Rotes Kreuz,
  • Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft,
  • Johanniter-Unfall-Hilfe,
  • Malteser-Hilfsdienst

gibt es eine Vereinbarung über die Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe.

Außerdem darf Ersthelfer ausbilden, wer vom Unfallversicherungsträger dazu ermächtigt ist. Alle ermächtigten Stellen finden Sie im Internet unter www.bg-qseh.de.

Grundausbildung der Ersthelfer

Die "Erste-Hilfe-Ausbildung" ist eine Grundausbildung, die den Ersthelfer in die Lage versetzt, bei Unfällen sofort helfen zu können. Die Grundausbildung umfasst acht Doppelstunden. Die Doppelstunde besteht aus zwei Unterrichtsstunden je 45 Minuten.

Die Lehrinhalte basieren auf Vorgaben, die zwischen den Unfallversicherungsträgern und den Hilfsorganisationen abgestimmt wurden, z.B.

  • Verhalten beim Auffinden einer Person
  • Absetzen des Notrufs
  • Sichern der Unfallstelle
  • Retten aus akuter Gefahr
  • Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Verletzungen oder Krankheit mit Störung der Lebensfunktion

Fortbildung der Ersthelfer

Das "Erste Hilfe-Training" ist eine Fortbildung, die den Ersthelfern die Möglichkeit gibt, das bisher Erlernte unter Berücksichtigung neuer medizinischer Erkenntnisse und neuer Lehrinhalte aufzufrischen und zu aktualisieren. Voraussetzung für die Teilnahme am vier Doppelstunden umfassenden Erste-Hilfe-Training ist die vorherige Teilnahme am Grundlehrgang "Erste-Hilfe-Ausbildung". Der zeitliche Abstand zwischen dem Abschluss eines Seminars und dem nächsten darf zwei Jahre nicht überschreiten.

Fragen zur Aus- und Fortbildung von Ersthelfern beantworten Ihnen:
Ursula Riedl,
Tel.: 06151 872820
und Sabine Gimbel,
Tel.: 06151 872830
oder das Service-Center der UK PT,
Tel.: 07071 933-0.

Die Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" erhalten Sie kostenlos unter Angabe der Bestellnummer (MatNr 670-090-010) über das Service-Center der UK PT oder über unseren Medienkatalog.

Wer trägt die Kosten?

Die Lehrgangsgebühren zahlen die Unfallversicherungsträger. Die zwischen den Spitzenverbänden der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und den Hilfsorganisationen vereinbarten Pauschalgebühren betragen für

  • € 30,68 - Erste-Hilfe-Ausbildung (2 Tage)
  • € 20,45 - Erste-Hilfe-Training (1 Tag)

[gültig ab 01.01.2010]

Die Lehrgangsgebühren zahlen die Unfallversicherungsträger. Der Unternehmer trägt die Reisekosten und die Kosten für Bezüge-, Lohn- bzw. Gehaltsfortzahlungen.

Organisation und Abrechnung

Die entsendende Stelle beim Unternehmen organisiert die Fortbildungslehrgänge. Sie verhandelt mit den Hilfsorganisationen und spricht die Termine ab.

Die Rechnungen der Hilfsorganisationen werden unbezahlt mit den bestätigten Teilnahmebescheinigungen (Stempel und Unterschrift von der ausbildenden Hilfsorganisation und der entsendenden Stelle im Unternehmen) geschickt an die

Unfallkasse Post und Telekom
Außenstelle Darmstadt
Stelle 12-03
Hilpertstraße 31
64295 Darmstadt