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Aktuelle Informationen

(Stand 30.01.2012)

Gesetze, Verordnungen, EG-Richtlinien, Regeln

  • Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A1.6 „Fenster, Oberlichter, lichtdurchlässige Wände"

    Die neue Arbeitsstättenregel (bekannt gemacht im Gemeinsamen Ministerialblatt vom 12. Januar 2012) konkretisiert die Anforderungen an das Einrichten und Betreiben von Fenstern, Oberlichtern und lichtdurchlässigen Wänden in § 3a Abs. 1 sowie insbesondere in den Punkten 1.5 Abs. 3 und 1.6 des Anhanges der Arbeitsstättenverordnung.

    Die alte Arbeitsstätten-Richtlinie ASR 8/4 „Lichtdurchlässige Wände“ gilt mit Bekanntmachung der ASR A1.6 nicht weiter fort.

  • Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“
    geändert

    Mit dieser 2. Änderung (bekannt gemacht im Gemeinsamen Ministerialblatt vom 28. Dezember 2011) wurden das Inhaltsverzeichnis und der Anwendungsbereich angepasst.

  • Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A4.3 „Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe“
    geändert

    Die Änderung (bekannt gemacht im Gemeinsamen Ministerialblatt vom 28. Dezember 2011) ergänzt die Arbeitsstättenregel um den Punkt 8 „Ergänzende Anforderungen für Baustellen".

  • Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (Produktsicherheitsgesetz - ProdSG)

    Das neue Produktsicherheitsgesetz ist am 1. Dezember 2011 in Kraft getreten und löst das bisherige Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) ab. Das Produktsicherheitsgesetz ist die zentrale Rechtsvorschrift für die Sicherheit von Geräten, Produkten und Anlagen.

    Schwerpunkte des neuen ProdSG:

    • Das ProdSG sieht insbesondere im Bereich der Marktüberwachung neue und verbesserte Bestimmungen vor. So soll die Zusammenarbeit zwischen Marktüberwachung (in der Zuständigkeit der Länder) und Zoll intensiviert werden, um gefährliche Produkte möglichst frühzeitig aufspüren zu können.
    • Die Bestimmungen zum GS-Zeichen wurden im Hinblick auf die Voraussetzungen für seine Erteilung und die Kontrolle seiner Verwendung strenger gefasst und erweitert. Damit soll das GS-Zeichen nachhaltig gestärkt und Missbrauch bekämpft werden.
  • Arbeitsmedizinischen Regeln

    Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat folgende Arbeitsmedizinische Regeln (AMR) im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht:

    • AMR Nr. 1 zu § 5 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) „Anforderungen an das Angebot von arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen“
      Diese AMR erläutert und legt fest, in welcher Form der Arbeitgeber den Beschäftigten Vorsorgeuntersuchungen gemäß § 5 Abs. 1 i.V. mit dem Anhang zur ArbMedVV anzubieten hat. Ferner beschreibt die AMR Formen, mit denen der Arbeitgeber nachweisen kann, dass er den Beschäftigten regelmäßig die Angebotsuntersuchungen angeboten hat. Ein entsprechendes Musteranschreiben ist der AMR beigefügt.
    • AMR Nr. 1 zu § 6 ArbMedVV „Fristen für die Aufbewahrung ärztlicher Unterlagen“
      In der zweiten AMR werden die Anforderungen zur Aufbewahrung ärztlicher Unterlagen konkretisiert (§ 6 Abs. 3 der ArbMedVV). Es werden Fristen genannt, Begriffe definiert und Verantwortlichkeiten beschrieben.

UK PT Regelwerk

  • Neu: Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (DGUV Vorschrift 2)

    Die Vorschrift wurde im Bundesanzeiger vom 29.12.2011 veröffentlicht und tritt am 1. Januar 2012 für die Mitgliedsunternehmen der Unfallkasse Post und Telekom in Kraft. Sie konkretisiert das Arbeitssicherheitsgesetzes und gibt dem Unternehmer deutlich mehr Flexibilität bei der Erfüllung seiner Pflichten aus diesem Gesetz.

    Nach der noch ausstehenden Inkraftsetzung der Verwaltungsvorschrift (Wahrnehmung der Befugnisse einer obersten Dienstbehörde für die Unfallfürsorge einschließlich Prävention für die bei den Mitgliedsbetrieben beschäftigten Beamten durch die UK PT) wird die DGUV Vorschrift 2 als Druckwerk veröffentlicht.

  • Neu: Regel „Straßenbetrieb, Straßenunterhalt“ (BGR/GUR-R 2108)

    Die Regel wurde an die Bestimmungen der Lärm- und Vibrations- Arbeitsschutzverordnung angepasst und die Liste aller dem IFA (Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung) gemeldeten Gehörschützer mit EG-Baumusterprüfbescheinigung aktualisiert.

  • Aktualisiert: Regel „Benutzung von Gehörschutz“ (BGR/GUR- R 194)

    Die Regel wurde an die Bestimmungen der Lärm- und Vibrations- Arbeitsschutzverordnung angepasst und die Liste aller dem IFA (Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung) gemeldeten Gehörschützer mit EG-Baumusterprüfbescheinigung aktualisiert.

  • Neu: Information „Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten “ (BGI/GUV-I 663)

    Die Information gibt Hinweise zu den Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes, der Betriebssicherheitsverordnung, der Baustellenverordnung, den Berufsgenossenschaftlichen Regelungen und zu einschlägigen Normen, die beim Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten sowie im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen sind.

  • Neu: Flyer „Elektromagnetische Felder und Implantate - Empfehlungen" (BGI/GUV-I 5111-2)

    Insbesondere für Implantat-Träger kann ansonsten unschädliche elektromagnetische Strahlung am Arbeitsplatz zu einem lebensgefährlichen Risiko werden. In diesem Flyer ist übersichtlich zusammengefasst, welche Implantat-Träger betroffen sind, mit welcher Beeinflussung zu rechnen ist und welche Maßnahmen ergriffen werden können, um Gesundheitsschäden zu verhindern.

  • Neu: Aushang „Lass‘ Dich nicht beeinflussen“ (BGI/GUV- I 5111-1)

    Dieser anschauliche Aushang (DIN A2) wurde parallel zu dem Flyer „Elektromagnetische Felder und Implantate - Empfehlungen" entwickelt. Der Aushang macht das Risiko elektromagnetischer Felder für die besondere Zielgruppe Implantat-Träger sichtbar.

UK PT Informationsmaterialien