Aktuelle Informationen
(Stand 06.09.2010)
"Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2006/25/EG zum Schutz der Arbeitnehmer vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung und zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen" in Kraft getreten
Die Verordnung gliedert sich in vier Artikel:
Artikel 1 Verordnung zum Schutz vor künstlicher optischer Strahlung – OstrV
Die Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung (Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung – OStrV) dient dem Schutz vor Augen- und Hautschäden bei Beschäftigten, die Expositionen durch künstliche optische Strahlung ausgesetzt sind.
Artikel 2 Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) wird in Anhang Teil 3 Absatz 1 "Pflichtuntersuchungen" und in Anhang Teil 3 Absatz 2 "Angebotsuntersuchungen" durch Aufnahme der Regelungen für Tätigkeiten mit Exposition durch künstliche optische Strahlung ergänzt.
Artikel 3 Verordnung zum Schutz vor künstlicher optischer Strahlung – OstrV
Die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) wird u. a. in folgenden Punkten geändert:
Artikel 4 Änderung bestehender Arbeitsschutzverordnungen
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) wird u. a. in folgenden Punkten geändert:
Technische Regel für Betriebssicherheit TRBS 2131 "Elektrische Gefährdungen" aufgehoben
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat mit Veröffentlichung im Gemeinsamen Ministerialblatt vom 16. Juli 2010 mitgeteilt, dass die Technische Regel für Betriebssicherheit TRBS 2131 "Elektrische Gefährdungen" aufgehoben wurde.
Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.5 "Raumtemperatur" veröffentlicht
Diese Arbeitsstättenregel konkretisiert die Anforderungen an
Raumtemperaturen in § 3 Abs. 1 sowie insbesondere im Punkt 3.5 des
Anhanges der Arbeitsstättenverordnung. Die Arbeitsstättenregel gilt für
Arbeits-, Pausen-, Bereitschafts-, Sanitär-, Kantinen- und Erste-Hilfe-
Räume, an die betriebstechnisch keine spezifischen raumklimatischen
Anforderungen gestellt werden.
Gemäß § 8 Abs. 2 Arbeitsstättenverordnung
gilt mit Bekanntmachung der ASR A3.5 die alte Arbeitsstätten-Richtlinie
ASR 6 "Raumtemperaturen" nicht weiter fort.
Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A4.4 "Unterkünfte" veröffentlicht
Diese Arbeitsstättenregel konkretisiert die Anforderungen an das Einrichten und Betreiben von Unterkünften für Arbeitsstätten nach § 3 Abs. 1 und § 6 Abs. 5 und 6 sowie insbesondere im Punkt 4.4 des Anhanges der Arbeitsstättenverordnung.
Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A1.7 "Türen und Tore" (Ausgabe November 2009) aktualisiert
Die Aktualisierungen betreffen Punkt 3.11 und Punkt 5 Absatz 6 Satz 1 und 2. Die Arbeitsstättenregel ASR A1.7 wird erstmals ergänzt durch "Ausgewählte Literaturhinweise", in denen branchenspezifische Handlungshilfen der Unfallversicherungsträger und anderer Institutionen aufgeführt werden, die den Arbeitgeber bei der praxisgerechten Umsetzung der Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung unterstützen können.
Gemäß § 8 Abs. 2 Arbeitsstättenverordnung gelten mit Bekanntmachung der neuen Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.7 "Türen und Tore" die alten Arbeitsstätten-Richtlinien (ASR)
nicht weiter fort.
Technische Regel für Betriebssicherheit TRBS 1203 "Befähigte Personen" neu gefasst
Der Ausschuss für Betriebssicherheit hat die Technische Regel für Betriebssicherheit "Befähigte Personen" (TRBS 1203) neu gefasst und gleichzeitig die:
aufgehoben.
Die ehemaligen Teile 1 bis 3 sind jetzt in die neu gefasste TRBS 1203 integriert, die Begriffe Berufsausbildung, Berufserfahrung und Zeitnahe berufliche Tätigkeit werden näher erläutert und an Hand von Beispielen konkretisiert.
Technische Regeln für Betriebssicherheit veröffentlicht
"Explosionsgefährdungen bei und durch Instandhaltungsarbeiten – Beurteilung und Schutzmaßnahmen"
"Prüfung von Lageranlagen, Füllstellen, Tankstellen und Flugfeldbetankungsanlagen, soweit entzündliche, leichtentzündliche oder hochentzündliche Flüssigkeiten gelagert oder abgefüllt werden, hinsichtlich Gefährdungen durch Brand und Explosion"
"Bereitstellung und Benutzung von Leitern"
Teil 2 der TRBS 2121 konkretisiert die §§ 10, 11 und den Anhang 2, Abschnitt 5 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in Verbindung mit der TRBS 2121.
"Heben von Personen mit hierfür nicht vorgesehenen Arbeitsmitteln"
Teil 4 der TRBS 2121 konkretisiert die BetrSichV hinsichtlich Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen durch das "Heben von Personen mit hierfür nicht vorgesehenen Arbeitsmitteln".
Hierunter fallen z. B. Krane, Winden und Flurförderzeuge, die zum Bewegen von Arbeitskörben, Arbeitsbühnen und Personenförderkörben eingesetzt werden.
Technischen Regeln zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (TRLV) veröffentlicht
Die TRLV Lärm besteht aus folgenden Teilen:
Die TRLV Vibrationen besteht aus folgenden Teilen:
Mit den Technischen Regeln zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (TRLV) wird die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) hinsichtlich der Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen durch Lärm und/oder Vibrationen, hinsichtlich der Messung von Lärm und Vibrationen sowie der Ableitung von geeigneten Schutzmaßnahmen konkretisiert.
Neu: Informationen "Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge":
Neu: Regel "Arbeiten an Telekommunikationslinien" (BGR/GUV-R 2111)
Die vom Sachgebiet "Telekommunikation" der Fachgruppe Post und Telekommunikation erarbeitete Regel findet Anwendung für Bau (auch Um- und Abbau), Instandhaltung und Prüfung von Telekommunikationslinien sowie dem Transport einzelner Teile der Telekommunikationslinie. Sie richtet sich in erster Linie an den Unternehmer und bietet ihm Hilfestellung beim Einsatz präventiver Maßnahmen zur Vermeidung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten oder arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren.
Die Checklisten wurden vom Sachgebiet "Zustellung und stationäre Bearbeitung von Postsendungen" der Fachgruppe Post und Telekommunikation als Ergänzung zur BGI/GUV-I 8637 "Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz – Zustellen von Sendungen" erstellt.
Die Checklisten bieten eine strukturierte Handlungshilfe u. a. in den Bereichen Organisation, Unterweisung, Arbeitsmittel, Zustelltätigkeit in Betrieben mit Kurier-, Express- und Postdienstleistungen. Sie unterstützen die Verantwortlichen bei der Klärung der Fragen "Was ist wichtig? – Was ist noch zu tun?".
Diese Information gibt praxisbezogene Hinweise für die Organisation der wiederkehrenden Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel nach der Betriebssicherheitsverordnung sowie der UVV "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" (BGV/GUV-V A 3). Weiterhin erhalten Arbeitgeber Hinweise für angemessene Prüffristen, sachgerechte Dokumentation und Kennzeichnung der Arbeitsmittel.
Neu: Grundsatz "Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen" (BGG/GUV-G 966)
Das Führen von Hubarbeitsbühnen ist in Kapitel 2.10 Nr. 2.1 der Regel "Betreiben von Arbeitsmitteln" (BGR/GUV-R 500) geregelt. Zur Konkretisierung der entsprechenden Anforderungen hinsichtlich der Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen hat der Fachausschuss "Förder- und Lagertechnik" der DGUV den Grundsatz 966 erarbeitet.
Aktualisiert: Information "Achtung Allergiegefahr (bisher: Allergiegefahr durch Latex-Einmalhandschuhe)" (BGI/GUV-I 8584)
Die Information soll den Verantwortlichen im Betrieb helfen, geeignete allergenarme Handschuhe auszuwählen. Sie übernimmt die Inhalte des gleichnamigen Merkblattes M 621 der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege.
Aktualisiert: Information "Sicherheit und Gesundheitsschutz im Abwasserbereich" (BGi/GUV-I 8653)
Aktualisiert: Regel "Benutzung von Atemschutzgeräten" (BGR/GUV-R 190)
Aktualisiert: Information "Tätigkeiten mit Gefahrstoffen im öffentlichen Dienst" (BGI/GUV-I 8555)
Unter anderem wurde das neue Einstufungs- und Kennzeichnungssystem der am 20. Januar 2009 in Kraft getretenen CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packaging (CLP) – Internationales System zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen) eingearbeitet.
Zurückgezogen:
Information "Leitern sicher benutzen" (GUV-I 521)
Information "Stehleitern" (GUV-I 607)
Information "Mehrzweckleitern" (GUV-I 651)
Unterstützung bei der Umsetzung der Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung für den Umgang mit Leitern und Tritten bietet die branchenübergreifende Information "Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten" (BGI/GUV-I 694), die 11/2007 erschienen ist.
Information "Ausgleichsübungen am Arbeitsplatz" (GUV-I 8532)
Die Information gibt Hinweise, wie die Arbeit mit bordeigenen Kommunikations- und Informationssystemen mit Bildschirmen am Fahrerarbeitsplatz so gestaltet werden kann, dass diese zusätzlichen Belastungen möglichst minimiert und so mögliche Gefährdungen und negative Auswirkungen auf die Gesundheit der Beschäftigten so weit wie möglich vermieden werden können.
Sie wendet sich an die zuständigen Führungskräfte, an die Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie an andere betriebliche Praktiker, die in den Unternehmen mit der Gestaltung von Fahrerarbeitsplätzen, den dafür erforderlichen betrieblichen Prozessen oder deren Unterstützung durch Informationstechnologie verantwortlich sind.
Neu: Arbeitsschutz-Faltblatt "Arbeitnehmerüberlassung"
Das Faltblatt aus der neuen Reihe "Regelwerk kompakt" wendet sich in Form von Fragen und Antworten zum Thema Arbeitnehmerüberlassung an die Verantwortlichen im Arbeits- und Gesundheitsschutz.
Aktualisiert: Flyer "Arbeitsumfelduntersuchung – Information für Führungskräfte"
Neu: Medien im Rahmen der Kampagne "Risiko Raus"
Neu: Medien im Rahmen der UK/BG/DVR-Schwerpunktaktion 2010