Welche Regelungen gelten nach der Außerkraftsetzung der GUV-V D 36 für die Benutzung von Leitern und Tritten?
Bedingt durch die Betriebssicherheitsverordnung, den derzeitigen Stand der Normung von Leitern und
Tritten und der neu erarbeiteten GUV-Information "Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten"
(GUV-I 694),
empfiehlt der Fachausschuss "Bauliche Einrichtungen" die Außerkraftsetzung der Unfallverhütungsvorschrift
"Leitern und Tritte".
Bei der Erarbeitung der "Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten" (GUV-I 694) haben
unter Federführung der beiden Fachausschüsse "Bauliche Anlagen" und "Bau" Vertreter des Bundesministeriums
für Arbeit und Soziales, der obersten Arbeitsschutzbehörden der Länder und zahlreiche Verbände mitgewirkt.
Die branchenübergreifende Handlungsanleitung ist geeignet, die betroffenen Inhalte der
Betriebssicherheitsverordnung sowie der Unfallverhütungsvorschrift in leicht verständlicher
Form zu vermitteln.
Stand: April 2010