Fragen und Antworten - Gebäudeservice, Werkstätten

Leitern und Tritte

Welche Regelungen gelten nach der Außerkraftsetzung der GUV-V D 36 für die Benutzung von Leitern und Tritten?

Bedingt durch die Betriebssicherheitsverordnung, den derzeitigen Stand der Normung von Leitern und Tritten und der neu erarbeiteten GUV-Information "Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten" (GUV-I 694), empfiehlt der Fachausschuss "Bauliche Einrichtungen" die Außerkraftsetzung der Unfallverhütungsvorschrift "Leitern und Tritte".

Bei der Erarbeitung der "Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten" (GUV-I 694) haben unter Federführung der beiden Fachausschüsse "Bauliche Anlagen" und "Bau" Vertreter des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, der obersten Arbeitsschutzbehörden der Länder und zahlreiche Verbände mitgewirkt.
Die branchenübergreifende Handlungsanleitung ist geeignet, die betroffenen Inhalte der Betriebssicherheitsverordnung sowie der Unfallverhütungsvorschrift in leicht verständlicher Form zu vermitteln.

Stand: April 2010