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Wach- und Sicherungsdienste

Was ist neu am Geltungsbereich der aktualisierten Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift "Wach- und Sicherungsdienste" (GUV-V C 7) vom Januar 2005?

Gegenüber der Fassung vom Januar 1997 wurden die Durchführungsanweisungen (DA) vollständig vom Sachgebiet "Bewachung" des Fachausschusses "Verwaltung" überarbeitet und an den derzeitigen Stand der Sicherheitstechnik angepasst.

Hervorzuheben ist der in den DA zum § 1 der Unfallverhütungsvorschrift neu aufgenommene Begriff "gewerbsmäßig". Mit dieser beabsichtigten Einschränkung des Geltungsbereiches soll verdeutlicht werden, dass nicht die Gesamtbreite des Geld- und Werttransportes mit der GUV-V C7 geregelt werden kann. Wesentlich für die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten vor Überfällen bei Geld- und Werttransporten ist die nach § 5 Arbeitsschutzgesetz erforderliche Beurteilung der Arbeitsbedingungen, die damit verbundene Ermittlung der Gefährdungen und eine Bewertung des Überfallrisikos.

Neben inhaltlichen sind auch redaktionelle Änderungen auf Grund der europäischen Normsetzung oder der Aktualisierungen im Regelwerk eingearbeitet.

Stand: April 2010