Was ist beim Einsatz mobiler Navigationsgeräte zu beachten?
Die Anforderungen, die an mobile Navigationsgeräte einschließlich deren Halterung zu stellen sind, hat der Arbeitgeber mittels einer Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln.
Grundlegende Anforderungen enthält die Unfallverhütungsvorschrift "Fahrzeuge" (GUV-V D 29) im § 8 Abs. 1 "Plätze für Fahrzeugführer müssen so beschaffen sein, dass der Fahrzeugführer den Fahrweg überblicken und das Fahrzeug sicher führen kann".
Die StVO regelt im § 23 Abs. 1, dass der Fahrzeugführer dafür verantwortlich ist, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.
§ 35b Abs. 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung schreibt zum sicheren Führen von Fahrzeugen vor, dass für den Fahrzeugführer ein ausreichendes Sichtfeld unter allen Betriebs- und Witterungsverhältnissen gewährleistet sein muss.
Weitere Informationen zu diesem Thema enthält die BGI/GUV-I 8696 "Einsatz von bordeigenen Kommunikations- und Informationssystemen mit Bildschirmen an Fahrerarbeitsplätzen".
Auch der ADAC gibt Hinweise und Tipps zum Einsatz mobiler Navigationsgeräte.
Aus unserer Sicht sollten bei der Benutzung von mobilen Navigationsgeräten in Fahrzeugen besonders folgendes beachtet werden:
Wichtig ist auch, dass die Fahrzeugführer über die Benutzung mobiler Navigationsgeräte und der damit verbundenen Risiken unterwiesen werden.
Stand: Juli 2010