Wie begründet sich die Aktualisierung der Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift "Fahrzeuge" (GUV-V D 29) vom August 2007?
Grundlage für die Durchführungsanweisungen sind die vom Fachausschuss "Verkehr" beim HVBG (neu DGUV)
erarbeiteten DA.
Begründet wird diese Überarbeitung insbesondere mit der redaktionellen Anpassung an das Vorschriften- und
Regelwerk (z.B. Geräte- und Produktsicherheitsgesetz, Betriebssicherheitsverordnung, Lärm- und
Vibrations-Arbeitsschutzverordnung, außer Kraft gesetzte Unfallverhütungsvorschriften, neue BG-Regeln)
sowie mit der nationalen und europäischen Normensetzung.
Außerdem wurde u.a. die inhaltliche Ergänzung zu § 35 Abs. 1 aufgenommen, dass die körperliche Eignung
durch arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz für
arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen G 25 "Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten" (BGG 904)
festgestellt werden kann.
Stand: April 2010