Fragen und Antworten - Erste Hilfe

Ersthelfer

Fragen zur Ersthelfer Aus- und Fortbildung

Wer hat dafür Sorge zu tragen, dass Ersthelfer im Betrieb zur Verfügung stehen?
Der Unternehmer (Niederlassungsleiter).
Siehe auch:
§ 2 Unfallverhütungsvorschrift (UVV) "Grundsätze der Prävention" (GUV-V A 1)

Wer trägt die Kosten der Einweisung bei betriebsinternen Defibrillatoren (AED-Geräte)?
Die praktische Anwendung des AED ist eine Weiterbildungsmaßnahme, deren Kosten der Unternehmer zu tragen hat. Grundlegende Kenntnisse wie Funktionsweise, Anwendungsgebiete und Gefahren der Defibrillation sind künftig Bestandteil der regulären Ersthelfer Aus- und Fortbildung, deren Kosten von der UK PT übernommen werden.
siehe auch:
siehe auch:
§ 26 Abs. 4 UVV "Grundsätze der Prävention"

Wer trägt die Kosten für die Ersthelfer-Aus- und Fortbildung bei den versicherten Unternehmen?
Ihr Unfallversicherungsträger, die Unfallkasse Post und Telekom (UK PT).
siehe auch:
§ 23 Abs. 2 SGB VII

Welche Kosten werden übernommen?
Nur die reinen Lehrgangsgebühren (keine Unterbringungs-, Verpflegungs- und Fahrtkosten).
siehe auch:
§ 23 Abs. 2 SGB VII

Was kosten die Maßnahmen?
Die zwischen den Spitzenverbänden der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und den Hilfsorganisationen vereinbarten Pauschalgebühren betragen: ((gültig ab 01.01.2010))

Erste-Hilfe-Ausbildung 30,68 Euro je Teilnehmer
Erste-Hilfe-Training 20,45 Euro je Teilnehmer

Wer darf ausbilden?
Alle vom Unfallversicherungsträger für die Ausbildung zur ersten Hilfe ermächtigten Stellen dürfen Ersthelfer ausbilden. Liste der ermächtigten Stellen:
Listen unter www.bg-qseh.de. ASB, DRK, DLRG, JUH, MHD gehören nach wie vor dazu.
siehe auch:
§ 26 Abs. 2 UVV "Grundsätze der Prävention"

Wer organisiert die Fortbildung?
Der Unternehmer;
dort die entsendende Stelle; sie verhandelt mit den Hilfsorganisationen und spricht Termine ab.

Was geschieht mit den Rechnungen?
Die Rechnungen werden mit den bestätigten Teilnahmebescheinigungen (bestätigt mit Stempel und Unterschrift von der ausbildenden Stelle (z.B. DRK), und der entsendenden Stelle im Unternehmen) an die UK PT-Außenstelle Darmstadt, Stelle 12-03, Hilpertstraße 31, 64295 Darmstadt, geschickt.

In welchem zeitlichen Abstand muss ausgebildet werden?
2-Jahres Rhythmus, beginnend mit einem 2-tägigen Ausbildungslehrgang, wenn der vorhergehende Lehrgang länger als 2 Jahre zurück liegt. Danach innerhalb der nächsten 2 Jahre das Erste-Hilfe-Training.
siehe auch:
§ 26 Abs. 3 UVV "Grundsätze der Prävention"

Was gilt für Elektrofachkräfte an gefährdeten Arbeitsplätzen (Starkstrom)?
Diese Zielgruppe kann jährlich geschult werden. Nach einer Grundausbildung in Erster Hilfe genügt die jährliche Auffrischung mit einem Erste-Hilfe-Training.
siehe auch:
BGI 548 "Elektrofachkräfte", Ziffer 12 in Verbindung mit Arbeitsschutzgesetz § 4, Ziffer 3

Wie viele Personen können/ müssen als Ersthelfer im Unternehmen ausgebildet werden?
Bei 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten (gemeint sind hier alle an einem Arbeitsplatz - Arbeitsstätte, z.B. Betriebsteil - Beschäftigte) mind. 1 Ersthelfer; die genaue Zahl richtet sich nach der Art und Schwere der Gefährdung;
bei mehr als 20 anwesenden Versicherten gilt:
mind. 5% bei Verwaltungsdienststellen
mind. 10 % bei Betriebsdienststellen.
siehe auch:
§ 26 Abs. 1 UVV "Grundsätze der Prävention"

Werden die Lehrgangskosten auch für Auszubildende übernommen?
Nein! Bei Azubis handelt es sich um eine unternehmensinterne Aus-/Fortbildung. Die Kosten für die Erste-Hilfe-Maßnahme trägt der Unternehmer. Haben Azubis während der Ausbildung mit Strom zu tun, sind die ausbildenden Kräfte als Ersthelfer zu schulen.

Werden die Lehrgangskosten auch für Kräfte des Katastrophenschutzes übernommen?
Nein! Der Katastrophenschutz ist eine unternehmensinterne Einrichtung, die auch finanziell vom Unternehmen selbst getragen wird. Die Kosten für die Erste-Hilfe-Ausbildung hat der Unternehmer zu tragen.

Wann brauche ich einen Betriebssanitäter?
Wenn in einer Betriebsstätte mehr als 1.500 Versicherte anwesend sind, oder wenn bei mehr als 250 anwesenden Versicherten Art, Schwere und Zahl der Unfälle den Einsatz von Sanitätspersonal erfordern.
siehe auch:
§ 27 Abs. 1 UVV "Grundsätze der Prävention"

Wann brauche ich einen Sanitätsraum?
Wenn in einer Betriebsstätte mehr als 1.000 Beschäftigte sind, oder bei mehr als 100 Beschäftigten, wenn Art, Schwere und Zahl der Unfälle einen gesonderten Raum für die Erste Hilfe erforderlich machen.
siehe auch:
§ 25 Abs. 4 UVV "Grundsätze der Prävention"

Stand: August 2007