Ist die Benutzung von Sitzbällen in Büroräumen geeignet?
Auf so genannten Sitzbällen befindet sich der Rücken in einem labilen Gleichgewicht und die Benutzer müssen sich auf die besondere Art des Sitzens konzentrieren, um nicht herunter zu fallen.
Wegen der fehlenden Abstützmöglichkeit des Rückens nimmt der Benutzer bereits
nach kurzer Zeit durch zunehmende muskuläre Ermüdung eine "Rundrückenhaltung"
ein, die zu einer erhöhten Bandscheibenbelastung führt.
Weiterhin bieten Sitzbälle keine Höhenverstellung, so dass eine Optimierung
der Sitzhöhe nicht möglich ist.
Da ein Sitzball beim Aufstehen wegrollen kann und sich dadurch unter Umständen nicht mehr an der vermuteten Position befindet, besteht die Gefahr, dass sich der Benutzen anschließend ins "Leere": setzt. Durch seine Rolleigenschaften kann der Sitzball auch zur Sturz- und Stolperstelle werden.
Bei der Einrichtung bzw. Ausstattung von Büro- und Bildschirmarbeitsplätzen, sind die Bildschirmarbeitsverordnung und die Arbeitsstättenverordnung anzuwenden.
Fazit: Sitzgelegenheiten müssen beim Einsatz an Büro- und Bildschirm-
Arbeitsplätzen bestimmten sicherheitstechnischen und ergonomischen Kriterien
genügen.
Primäre Anforderungen sind unterschiedliche Einstellmöglichkeiten zur Einnahme
individueller ergonomischer Sitzhaltungen, Standsicherheit, Stabilität und
definierte Rolleigenschaften. Sitzbälle erfüllen diese Anforderungen
nicht.
UND: Sitzbälle sind keine Arbeitsmittel, sondern Therapie-Mittel, die als
Trainings- und Übungsgeräte (und nur dafür!) geeignet sind.
Arbeitsunfälle, die sich durch die Benutzung von Sitzbällen ereignen, werden
durch die Unfallkasse Post und Telekom nicht anerkannt.
Stand: Juli 2010