Sind Mikrowellenkochgeräte zu überprüfen?
Wenn die örtliche Gewerbeaufsicht eine Überprüfung nicht für erforderlich hält, besteht laut Aussage des Bundesamtes für Strahlenschutz nur dann ein Grund für eine Überprüfung, wenn sichtbare Mängel (Beschädigungen), zum Beispiel sichtbare Veränderungen an der Tür, erkennbar sind.
Eine Strahlengefahr geht von intakten Geräten nicht aus. Mikrowellenkochgeräte können insgesamt als gesundheitlich unbedenklich angesehen werden, wenn die technischen Sicherheitsvorschriften und die Garvorschriften eingehalten werden.
Vor der Benutzung von Mikrowellenkochgeräten sollte darauf geachtet werden, dass das Sichtfenster nicht defekt ist und die Türdichtungen fettfrei sind.
Sofern Mikrowellenkochgeräte als Arbeitsmittel in Küchen eingesetzt werden, ist eine Gefährdungsbeurteilung entsprechend § 3 Betriebssicherheitsverordnung zu erstellen, in der z. B. eine Sichtkontrolle in bestimmten Abständen festgelegt werden kann.
Unabhängig davon sind die Prüfungen entsprechend der UVV "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" (GUV-V A 3) vorzunehmen.
Stand: Juli 2010