Fragen und Antworten - Allgemein
Befähigte Person
Sind die Anforderungen an die befähigte Person von dem zu prüfenden Arbeitsmittel abhängig?
Ja. In der Gefährdungsbeurteilung werden u.a. die notwendigen Fachkenntnisse
der befähigten Person für die Prüfung des jeweiligen Arbeitsmittels
festgelegt. Besondere Anforderungen sind zudem bei Prüfungen zum Schutz vor
Explosionsgefährdungen, Druckgefährdungen und elektrischen Gefährdungen zu
stellen.
Zum Teil ist auch eine Anerkennung durch staatliche Stellen erforderlich.
Die Anforderungen an die Qualifikation ergeben sich zum Beispiel durch:
-
die Komplexität des Arbeitsmittels
(z. B.: Wie übersichtlich sind die Funktionsweisen? Wie sind die
Abweichungen zwischen Soll- und Istzustand zu erkennen und zu bewerten? Sind
Gefährdungen leicht oder schwer zu erkennen und zu bewerten?),
-
den Prüfumfang
(z. B.: Wie ist der Prüfumfang auf Grund der Gefährdungsbeurteilung
ermittelt worden? Wie viele Prüfschritte sind erforderlich? Welche
Prüfmittel kommen zum Einsatz? Erfordert der Prüfvorgang umfangreiche
Kenntnisse und Erfahrungen? Sind die Prüfergebnisse einfach oder schwierig
zu bewerten?) und
-
die Gefährdungen
(z. B.: Welche potenziellen Gefährdungen, wie Abstürzen von Personen
oder Lasten, gehen von dem Arbeitsmittel aus?)
(BetrSichV § 2 Abs. 7,
§ 3 Abs. 3,
§ 14 Abs. 6,
TRBS 1201,
TRBS 1203)
Stand: Juli 2010