Fragen und Antworten - Allgemein

Befähigte Person

Sind die Anforderungen an die befähigte Person von dem zu prüfenden Arbeitsmittel abhängig?

Ja. In der Gefährdungsbeurteilung werden u.a. die notwendigen Fachkenntnisse der befähigten Person für die Prüfung des jeweiligen Arbeitsmittels festgelegt. Besondere Anforderungen sind zudem bei Prüfungen zum Schutz vor Explosionsgefährdungen, Druckgefährdungen und elektrischen Gefährdungen zu stellen.

Zum Teil ist auch eine Anerkennung durch staatliche Stellen erforderlich.

Die Anforderungen an die Qualifikation ergeben sich zum Beispiel durch:

  • die Komplexität des Arbeitsmittels
    (z. B.: Wie übersichtlich sind die Funktionsweisen? Wie sind die Abweichungen zwischen Soll- und Istzustand zu erkennen und zu bewerten? Sind Gefährdungen leicht oder schwer zu erkennen und zu bewerten?),
  • den Prüfumfang
    (z. B.: Wie ist der Prüfumfang auf Grund der Gefährdungsbeurteilung ermittelt worden? Wie viele Prüfschritte sind erforderlich? Welche Prüfmittel kommen zum Einsatz? Erfordert der Prüfvorgang umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen? Sind die Prüfergebnisse einfach oder schwierig zu bewerten?) und
  • die Gefährdungen
    (z. B.: Welche potenziellen Gefährdungen, wie Abstürzen von Personen oder Lasten, gehen von dem Arbeitsmittel aus?)

(BetrSichV § 2 Abs. 7, § 3 Abs. 3, § 14 Abs. 6, TRBS 1201, TRBS 1203)

Stand: Juli 2010