Fragen und Antworten - Allgemein

Versicherungsschutz

Besteht bei Betriebssport Unfallversicherungsschutz?

Viele Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern Betriebssport an. Das gemeinsame Sporttreiben fördert die Gesundheit, baut Stress ab und hat daneben positive Auswirkungen auf die Unternehmenskultur, auf das Arbeitsklima, die Teamarbeit und die Mitarbeiterzufriedenheit.

Der Betriebssport steht unter Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn ein Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit besteht. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Die sportliche Tätigkeit muss dem Ausgleich zur beruflichen Tätigkeit dienen, die Sportart spielt dabei keine Rolle.
  • Sie darf keinen Wettkampfcharakter haben (sportliche Höchstleistungen oder die Teilnahme an Wettkämpfen darf nicht im Mittelpunkt stehen)
  • Sie muss mit einer gewissen Regelmäßigkeit stattfinden und in zeitlichem Zusammenhang zur Arbeitszeit stehen.
  • Es muss ein klarer organisatorischer Bezug zum Unternehmen bestehen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn der Arbeitgeber den Raum zur Verfügung stellt oder feste Zeiten vorgibt.
  • Der Teilnehmerkreis muss im Wesentlichen auf Beschäftigte des Unternehmens beschränkt sein.

Unter Beachtung der o.g. Voraussetzungen sind die Beschäftigten nicht nur beim Betriebssport selbst, sondern auch auf dem Weg dorthin und zurück nach Hause oder zum Arbeitsplatz gesetzlich unfallversichert.

Stand: April 2010