Besteht bei Betriebssport Unfallversicherungsschutz?
Viele Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern Betriebssport an. Das gemeinsame Sporttreiben fördert die Gesundheit, baut Stress ab und hat daneben positive Auswirkungen auf die Unternehmenskultur, auf das Arbeitsklima, die Teamarbeit und die Mitarbeiterzufriedenheit.
Der Betriebssport steht unter Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn ein Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit besteht. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
Unter Beachtung der o.g. Voraussetzungen sind die Beschäftigten nicht nur beim Betriebssport selbst, sondern auch auf dem Weg dorthin und zurück nach Hause oder zum Arbeitsplatz gesetzlich unfallversichert.
Stand: April 2010