Erste Hilfe

Foto zur Auflockerung: Ersthelferausbildung an Übungspuppe Eine schnelle, fachgerechte Erstversorgung nach einem Unfall ist entscheidend für einen erfolgreichen nachfolgenden Heilungsverlauf. Gut qualifizierte Ersthelfer sind deshalb als erstes Glied in der Rettungskette unverzichtbar.

Die Unfallversicherungsträger haben unter anderem den gesetzlichen Auftrag, für eine wirksame Erste Hilfe in den Unternehmen zu sorgen. Sie tun dies, indem sie Kosten für die Ausbildung von Ersthelferinnen und Ersthelfern übernehmen. Damit unterstützen sie den Unternehmer, der dafür verantwortlich ist, dass entsprechend geschultes Personal in den Betrieben und Dienststellen vorhanden ist.

Die Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (GUV-VA1) fordert vom Unternehmer, dass den Beschäftigten in geeigneter schriftlicher Form Hinweise zur Ersten Hilfe und Angaben über Notruf, Erste-Hilfe- und Rettungs-Einrichtungen, über das Erste-Hilfe-Personal sowie über herbeizuziehende Ärzte und anzufahrende Krankenhäuser gemacht werden. Der Aushang Notfall-Rufnummern bietet die Möglichkeit, die Beschäftigten entsprechend zu informieren. Er ist auch im Format DIN A4 beim UK PT Service-Center bestellbar (Bestellnummer 670-097-510).