Eine schnelle, fachgerechte Erstversorgung nach einem Unfall ist entscheidend für einen erfolgreichen
nachfolgenden Heilungsverlauf. Gut qualifizierte Ersthelfer sind deshalb als erstes Glied in der
Rettungskette unverzichtbar.
Die Unfallversicherungsträger haben unter anderem den gesetzlichen Auftrag, für eine wirksame Erste
Hilfe in den Unternehmen zu sorgen. Sie tun dies, indem sie Kosten für die Ausbildung von Ersthelferinnen
und Ersthelfern übernehmen. Damit unterstützen sie den Unternehmer, der dafür verantwortlich ist, dass
entsprechend geschultes Personal in den Betrieben und Dienststellen vorhanden ist.
Die Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (GUV-VA1) fordert vom Unternehmer,
dass den Beschäftigten in geeigneter schriftlicher Form Hinweise zur Ersten Hilfe und Angaben über
Notruf, Erste-Hilfe- und Rettungs-Einrichtungen, über das Erste-Hilfe-Personal sowie über
herbeizuziehende Ärzte und anzufahrende Krankenhäuser gemacht werden. Der Aushang Notfall-Rufnummern
bietet die Möglichkeit, die Beschäftigten entsprechend zu informieren. Er ist auch im Format DIN A4
beim UK PT Service-Center bestellbar (Bestellnummer 670-097-510).