Die Unfallkasse Post und Telekom ist sowohl bei Arbeitsunfällen von Angestellten, Arbeitern und Auszubildenden
in ihren Mitgliedsunternehmen als auch bei Dienstunfällen der rund 95.000 dort tätigen Beamten
zuständig für die Unfallversicherung bzw. Unfallfürsorge. Durch diese Besonderheit ist eine Versorgung
der Betroffenen aus einer Hand gewährleistet.
Unterschiede gibt es vor allem bei den gesetzlichen Grundlagen: Die Leistungen der gesetzlichen
Unfallversicherung basieren auf dem Sozialgesetzbuch VII. Bei der beamtenrechtlichen Unfallfürsorge bilden
das Bundesbeamten- und das Beamtenversorgungsgesetz den rechtlichen Rahmen.