Versicherte Angestellte und Beamte

Foto zur Auflockerung: Briefträger beim Kundenkontakt Die Unfallkasse Post und Telekom ist sowohl bei Arbeitsunfällen von Angestellten, Arbeitern und Auszubildenden in ihren Mitgliedsunternehmen als auch bei Dienstunfällen der rund 95.000 dort tätigen Beamten zuständig für die Unfallversicherung bzw. Unfallfürsorge. Durch diese Besonderheit ist eine Versorgung der Betroffenen aus einer Hand gewährleistet.

Unterschiede gibt es vor allem bei den gesetzlichen Grundlagen: Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung basieren auf dem Sozialgesetzbuch VII. Bei der beamtenrechtlichen Unfallfürsorge bilden das Bundesbeamten- und das Beamtenversorgungsgesetz den rechtlichen Rahmen.