Wann sind Sie versichert?

Foto zur Auflockerung: Arbeitsszene in Sortierstelle Der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung erstreckt sich auf Arbeitsunfälle, Unfälle die auf dem Weg zur oder von der Arbeit passieren und Berufskrankheiten. Die UK PT leistet darüber hinaus auch bei Dienstunfällen von Beamten.

Arbeits- und Dienstunfälle

Dies sind Unfälle, die sich bei der Arbeit oder im Dienst ereignen. Dazu gehören zum Beispiel auch Unfälle beim Befördern oder Reparieren von Arbeitsgeräten oder bei betrieblichen Feiern oder Ausflügen, die das Unternehmen veranstaltet.

Wegeunfälle

Das sind Unfälle, die sich auf dem Weg zur Arbeit bzw. zum Dienst oder zurück ereignen. Versichert sind Beschäftigte zum Beispiel auch auf Umwegen, die nötig werden, um Kinder während der Arbeitszeit unterzubringen.

Berufskrankheiten

Als Berufskrankheiten werden bestimmte Erkrankungen anerkannt, die entstanden, weil die Betroffenen durch ihre Arbeit überdurchschnittlichen gesundheitsschädlichen Einwirkungen ausgesetzt sind. Die von der Bundesregierung und vom Bundesrat erlassene Berufskrankheitenverordnung führt derzeit 68 Berufskrankheiten auf.