Der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung erstreckt sich auf Arbeitsunfälle, Unfälle die
auf dem Weg zur oder von der Arbeit passieren und Berufskrankheiten. Die UK PT leistet darüber hinaus
auch bei Dienstunfällen von Beamten.
Dies sind Unfälle, die sich bei der Arbeit oder im Dienst ereignen. Dazu gehören zum Beispiel auch Unfälle
beim Befördern oder Reparieren von Arbeitsgeräten oder bei betrieblichen Feiern oder Ausflügen, die das
Unternehmen veranstaltet.
Das sind Unfälle, die sich auf dem Weg zur Arbeit bzw. zum Dienst oder zurück ereignen. Versichert sind
Beschäftigte zum Beispiel auch auf Umwegen, die nötig werden,
um Kinder während der Arbeitszeit unterzubringen.
Als Berufskrankheiten werden bestimmte Erkrankungen anerkannt, die entstanden, weil die Betroffenen durch
ihre Arbeit überdurchschnittlichen gesundheitsschädlichen Einwirkungen ausgesetzt sind. Die von der
Bundesregierung und vom Bundesrat erlassene Berufskrankheitenverordnung führt derzeit 68 Berufskrankheiten
auf.